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AGB

Auftragserteilung:

1. Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste, die Auftragsbestätigung des Verlages und die Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes in dieser Reihenfolge. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, wird hievon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Allfällige Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn diese Vereinbarungen in schriftlicher Form vom Verlag firmenmäßig gefertigt sind. Die mit dem Verkaufs- bzw. Kundendienstpersonal des Verlages mündlich getroffenen Absprachen, die von den vorgenannten Rechtsgrundlagen abweichen, sind für den Verlag nur rechtsverbindlich, wenn diese vom Verlag firmenmäßig schriftlich bestätigt werden.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Gesamtauftrages – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber raschest möglich mitgeteilt.
3. Bei telefonischer Auftragserteilung oder Auftragsänderung durch den Auftraggeber trägt der Auftraggeber das Risiko für Fehler (z.B. für Hörfehler, Satzfehler, etc.) und hat daher der Auftraggeber weder einen Anspruch auf Minderung des Preises noch sonstige Ansprüche.
4. Für den Inhalt und die Form der Anzeige (z.B. Nichtverletzung von Rechten Dritter) ist der Auftraggeber verantwortlich und hat diesbezüglich den Verlag klag- und schadlos zu halten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt und Form hin zu überprüfen. Es trägt hierfür der Auftraggeber die volle Haftung und ersetzt dem Verlag jeden Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates (z.B. durch Entgegnung, Beschlagnahme, zivil- oder strafrechtliche Verfolgung) erwächst. Der Verlag ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung über die Forderung der dritten Seite herbeizuführen oder der Forderung nachzukommen.
5. Der Inhalt von Beilagen und Beiklebern darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich des Auftraggebers beziehen. 4 Wochen vor dem Erscheinungstermin sind dem Verlag 20 Muster vorzulegen.

Auftragsabwicklung:

1. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Für die Aufnahme der Anzeige in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.
2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb von 12 Monaten erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Nachlass wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen hiefür bereits bei Auftragserteilung vorhanden waren.
3. Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den Verlag ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat den vollen Preis zu zahlen, wenn der Auftrag mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt ist. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.
4. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag um Erfüllung bemüht. Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen vom Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert, noch Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.
5. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.
6. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Obliegt dem Auftraggeber die Beistellung der Druckunterlagen, so hat er für die rechtzeitige, geeignete und unbeschädigte Zurverfügungstellung dieser zu sorgen. Sind Mängel bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber keine Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche.
7. Für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird keine Gewähr geleistet. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Der Auftraggeber hat bei Fehlern, die den Sinn des Inserates wesentlich beeinträchtigen, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige (Wahlrecht des Verlages), aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen gelten die Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen.
8. Mängel des Inserates sind vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen des Inserates zu rügen, sonstigenfalls der Auftraggeber seine etwaigen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche verliert.
9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch auf Kosten des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. Hinsichtlich der Aufbewahrung übernimmt der Verlag keine Haftung für die Druckunterlagen.
10. Satz-, Repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und hat der Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
11. Stellt der Auftraggeber elektronische Daten zur Verfügung, übernimmt der Verlag keine Haftung für die einwandfreie drucktechnische Wiedergabe. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber gegen Kostenersatz jedoch einen Probeabzug. Im weiteren gilt hiezu Punkt 9.
12. Der Auftraggeber erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Exemplar dieser Zeitschrift.

Storno

1. Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis zum Anzeigenschluss möglich. Danach hat der Auftraggeber eine Stornogebühr von 50 % des Anzeigenpreises zuzüglich bereits angefallener Satz-, Repro- und Lithokosten zu bezahlen.  Beilagen, Beihefter, Aufkleber und Umschläge können bis 4 Wochen vor dem Anzeigenschluss storniert werden. Danach wird eine Stornogebühr in der Höhe von 75 % des vereinbarten Preises verrechnet.
2. Kosten, die durch Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

Zahlung

1. Zu den jeweils gültigen in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (z.B. Anzeigenabgabe, Umsatzsteuer) zu bezahlen.
2. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 14 % p.a. zuzüglich Umsatzsteuer sowie Mahn- und Anwaltskosten zu bezahlen. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassodienste, BGBl.Nr.141/1996 zu vergüten.
3. Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages, das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Alle Verlagsrechnungen sind zahlbar in Perchtoldsdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mödling. Es gilt österreichisches Recht.

Nutzungsmodalitäten Online-Dienste

Der Laser Verlag bietet Architektur-, Bauschaffenden und sonstigen Interessenten (im Folgenden kurz "Nutzer") mit seinen Online-Diensten eine zeitgemäße und professionelle Informationsplattform.Der Laser Verlag übernimmt dabei keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Laser Verlag, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. 

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Laser Verlag behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Geistiges Eigentum und Datenschutz

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Verweise

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Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mödling. Es gilt österreichisches Recht.