Auftragserteilung:
1. Rechtsgrundlage für den Auftrag sind
die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige
Anzeigenpreisliste, die Auftragsbestätigung des Verlages und die
Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen
Zeitschriftenverbandes in dieser Reihenfolge. Sollten einzelne
Bestimmungen ungültig sein, wird hievon die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die
neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern
nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Allfällige
Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn diese Vereinbarungen in
schriftlicher Form vom Verlag firmenmäßig gefertigt sind. Die mit dem
Verkaufs- bzw. Kundendienstpersonal des Verlages mündlich getroffenen
Absprachen, die von den vorgenannten Rechtsgrundlagen abweichen, sind für
den Verlag nur rechtsverbindlich, wenn diese vom Verlag firmenmäßig
schriftlich bestätigt werden.
2. Der Verlag behält sich vor,
Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines
Gesamtauftrages – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird
dem Auftraggeber raschest möglich mitgeteilt.
3. Bei telefonischer Auftragserteilung
oder Auftragsänderung durch den Auftraggeber trägt der Auftraggeber
das Risiko für Fehler (z.B. für Hörfehler, Satzfehler, etc.) und hat
daher der Auftraggeber weder einen Anspruch auf Minderung des Preises
noch sonstige Ansprüche.
4. Für den Inhalt und die Form der
Anzeige (z.B. Nichtverletzung von Rechten Dritter) ist der Auftraggeber
verantwortlich und hat diesbezüglich den Verlag klag- und schadlos zu
halten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt und
Form hin zu überprüfen. Es trägt hierfür der Auftraggeber die volle
Haftung und ersetzt dem Verlag jeden Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung
des Inserates (z.B. durch Entgegnung, Beschlagnahme, zivil- oder
strafrechtliche Verfolgung) erwächst. Der Verlag ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung über die Forderung
der dritten Seite herbeizuführen oder der Forderung nachzukommen.
5. Der Inhalt von Beilagen und
Beiklebern darf sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich des
Auftraggebers beziehen. 4 Wochen vor dem Erscheinungstermin sind dem
Verlag 20 Muster vorzulegen.
Auftragsabwicklung:
1. Anzeigenaufträge sind innerhalb
eines Jahres abzuwickeln. Für die Aufnahme der Anzeige in bestimmten
Ausgaben wird keine Gewähr geleistet.
2. Die in der Anzeigenpreisliste
bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb von 12 Monaten
erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen
der ersten Anzeige. Der Nachlass wird nur gewährt, wenn die
Voraussetzungen hiefür bereits bei Auftragserteilung vorhanden waren.
3. Kann ein Auftrag aus Gründen höherer
Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht
oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche
jeder Art gegen den Verlag ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat den
vollen Preis zu zahlen, wenn der Auftrag mit 80 % der zugesicherten
Druckauflage erfüllt ist. Geringere Leistungen sind nach dem
Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.
4. Platzierungswünsche sind für den
Verlag nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend,
ansonsten ist der Verlag um Erfüllung bemüht. Erscheint das Inserat an
einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen vom
Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert, noch
Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.
5. Textanzeigen und solche, die aufgrund
ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden als
Werbung kenntlich gemacht.
6. Der Verlag gewährleistet die
drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Obliegt dem
Auftraggeber die Beistellung der Druckunterlagen, so hat er für die
rechtzeitige, geeignete und unbeschädigte Zurverfügungstellung dieser
zu sorgen. Sind Mängel bei den vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie
erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber keine Ersatz-
und/oder Gewährleistungsansprüche.
7. Für Fehler, die den Sinn des
Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird keine Gewähr
geleistet. Wortkürzungen, die den
Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Der
Auftraggeber hat bei Fehlern, die den Sinn des Inserates
wesentlich beeinträchtigen, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
Ersatzanzeige (Wahlrecht des Verlages), aber nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für
den Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen gelten die
Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen.
8. Mängel des Inserates sind vom
Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen des Inserates zu rügen,
sonstigenfalls der Auftraggeber seine etwaigen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche
verliert.
9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch auf Kosten des Auftraggebers geliefert. Sendet der Auftraggeber
den ihm übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück,
so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Pflicht zur
Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der
letzten Anzeige. Hinsichtlich der Aufbewahrung übernimmt der Verlag
keine Haftung für die Druckunterlagen.
10. Satz-, Repro- und Lithokosten sind
kein Bestandteil des Anzeigenpreises und hat der Auftraggeber gesondert
zu bezahlen.
11. Stellt der Auftraggeber
elektronische Daten zur Verfügung, übernimmt der Verlag keine Haftung
für die einwandfreie drucktechnische Wiedergabe. Auf Wunsch erhält der
Auftraggeber gegen Kostenersatz jedoch einen Probeabzug. Im weiteren
gilt hiezu Punkt 9.
12. Der Auftraggeber erhält nach
Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Exemplar dieser Zeitschrift.
Storno
1. Der Rücktritt des Auftraggebers von
Aufträgen ist nur bis zum Anzeigenschluss möglich. Danach hat der
Auftraggeber eine Stornogebühr von 50 % des Anzeigenpreises zuzüglich
bereits angefallener Satz-, Repro- und Lithokosten zu bezahlen. Beilagen,
Beihefter, Aufkleber und Umschläge können bis 4
Wochen vor dem Anzeigenschluss storniert werden. Danach wird eine
Stornogebühr in der Höhe von 75 % des vereinbarten Preises verrechnet.
2. Kosten, die durch Änderungen der
ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen
entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
Zahlung
1. Zu den jeweils gültigen in der
Anzeigenpreisliste enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich
die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (z.B. Anzeigenabgabe,
Umsatzsteuer) zu bezahlen.
2. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig.
Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in
Höhe von 14 % p.a. zuzüglich Umsatzsteuer sowie Mahn- und
Anwaltskosten zu bezahlen. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber die
Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung
des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der
Inkassodienste, BGBl.Nr.141/1996 zu vergüten.
3. Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung
des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages, das
Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages
und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Alle
Verlagsrechnungen sind zahlbar in Perchtoldsdorf. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Mödling. Es gilt österreichisches Recht.
Nutzungsmodalitäten
Online-Dienste
Der
Laser Verlag bietet Architektur-, Bauschaffenden und sonstigen
Interessenten (im Folgenden kurz "Nutzer") mit seinen
Online-Diensten eine zeitgemäße und professionelle
Informationsplattform.Der
Laser Verlag übernimmt dabei keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten
Informationen. Haftungsansprüche gegen den Laser Verlag, welche sich
auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die
Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch
die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht
wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Alle
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Laser Verlag behält
es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot
ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen
oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Geistiges Eigentum und Datenschutz
Der
Laser Verlag behält sich jegliche Eigentumsrechte an der Gestalt der
Dienstleistungen seiner Websiten und dem Informationsdienst "kurz gemeldet"
vor, insbesondere an den Texten, dem Grafik-Design, den Animationen
und der Software.Die
Eigentumsrechte beschränken sich nicht nur auf die gegenwärtige
Gestaltung der Dienstleistungen und der Websiten, sondern auch auf
alle zukünftigen Verbesserungen und Veränderungen.
Verweise
Der
Laser Verlag distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen
Inhalten aller gelinkten und verknüpften Seiten. Diese Feststellung
gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links
und Verweise, sowie für Fremdeinträge in Terminlisten,
Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale,
fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für
Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart
dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der
Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links
auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Gleiches gilt
für Seiten, die auf die auf die Online-Dienste des Laser Verlages
verweisen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mödling. Es
gilt österreichisches Recht.