Baukultur setzt eine gute Wettbewerbskultur voraus!
Leitlinien für Wettbewerbsberater & Kommentierung zur Richtlinie für Planungswettbewerbe
Architektenwettbewerbe gehören zu den wichtigsten Instrumenten für eine hohe gestalterische Qualität unserer gebauten Umgebung – städtebaulich wie architektonisch. Umso wichtiger ist es, dass sich auch der Ablauf dieser Wettbewerbe nach angemessenen und nachvollziehbaren Kriterien vollzieht. Der Bund Deutscher Architekten BDA setzt sich seit langem für einen fairen Leistungsvergleich als qualifizierendes Moment der Vergabe ein: Baukultur setzt eine gute Wettbewerbskultur voraus!
Der BDA dokumentiert in zwei aktuellen Broschüren seine kontinuierliche berufspolitische Arbeit auf diesem Themenfeld: Zusätzlich zur Kommentierung der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 gibt es nun auch ein Positionspapier, das die Qualitätssicherung bei der Wettbewerbsbetreuung sicherstellen soll. Beide Publikationen dienen nicht allein der Information, sondern explizit als Handlungsempfehlungen für öffentliche und private Bauherren, Kommunen und Institutionen sowie alle an Planung und Bau Beteiligten.
Leitlinien für Wettbewerbsberater
Das Papier versteht sich als Handlungsempfehlung für das professionelle Wettbewerbsmanagement, das sich zu einem eigenen Tätigkeitsfeld entwickelt hat:
Wettbewerbsberater sind nicht nur Vertreter des Auslobers, die den Gesamtprozess steuern und organisieren, sondern auch Anwälte der Teilnehmer. Während im Fokus der teilnehmenden Architekten ein transparentes Verfahren mit anschließender Auftragserteilung steht, liegt das Hauptinteresse des Auftraggebers in einem rechtssicheren Verfahren auf der Grundlage eines optimalen Entwurfs. Beide Interessen zu verknüpfen, ist Aufgabe des Wettbewerbsbetreuers. Diese hohe Verantwortung begründet höchste Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an externe Dienstleister.
Zu den vom BDA herausgegebenen Leitlinien für Wettbewerbsberater gehören unter anderem folgende Punkte:
• Augenmaß bei den Zugangsvoraussetzungen
• Auskömmliche Honorarangebote
• Überprüfung der Realisierbarkeit
• Interdisziplinäre Wettbewerbe
• Angemessene Auftragsversprechen
• Verantwortungsvolle Besetzung der Jury
• Sinnvolle Leistungsanforderungen
• Einflussnahme auf die Vergabematrix
Erläuterungen dazu werden in der Broschüre detailliert ausgeführt.
Kommentierung der Wettbewerbsrichtlinie RPW 2013
Die als BDA-Positionspapier erschienene Kommentierung der Wettbewerbsrichtlinie RPW 2013 setzt sich auf über 50 Seiten mit der novellierten RPW auseinander und erläutert deren Neuerungen gegenüber der alten Richtlinie. Mit der RPW 2013 setzt das Bundesbauministerium als Richtliniengeber verstärkt auf den Leistungswettbewerb. Dabei werden grundlegende Empfehlungen des BDA aufgegriffen, an deren erster Stelle das faire Wettbewerbsverfahren steht:
• der Zugang zu nichtoffenen Wettbewerben anhand von angemessenen, nicht überzogenen Kriterien
• ein fairer Zugang für junge und kleinere Büros zu Vergabeverfahren
• eine Stärkung der ersten Preisträger
An zentraler Stelle (§1) werden hierfür die Auslober aufgefordert, das Vergabeverfahren des offenen Wettbewerbs intensiver zu nutzen: Er ermöglicht es, verschiedene Entwurfskonzepte hinsichtlich ihrer Gestaltung, ihrer städtebaulichen Dimensionen, ihrer ökologischen Verträglichkeit sowie ihrer Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Die Beratung durch eine unabhängige Jury von Fachleuten stellt sicher, dass ein Wettbewerb die in jeder Hinsicht beste Lösung einer Planungsaufgabe erreicht.
Den Leistungswettbewerb stärkt der Richtlinientext der RPW 2013 auch dadurch, dass für junge und kleinere Büroeinheiten ein fairer Zugang zu Vergabeverfahren verankert wird: Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen durch geeignete Zugangsbedingungen angemessen beteiligt werden. Die bisherige Praxis, mit umfassenden Referenzlisten und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen den Zugang für junge und kleinere Architekturbüros zu Wettbewerben zu limitieren, dürfte so der Vergangenheit angehören.
Zu den weiteren Neuerungen der RPW 2013 gehört, dass der Zugang zu nichtoffenen Wettbewerben anhand angemessener und nicht überzogener Kriterien geregelt werden soll und für die Vorauswahl unabhängige Fachleute hinzugezogen werden können.
Gestärkt wurde der erste Preisträger des Wettbewerbsverfahrens: Sollten keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, ist in der Regel der Wettbewerbsgewinner mit der Planung zu beauftragen. Ist dennoch ein nachfolgendes Verhandlungsverfahren notwendig, so sind für eine transparente Vergabe die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses sowie die weiteren Vergabekriterien bereits in der Auslobung zu veröffentlichen.
Mit der vorliegenden Kommentierung will der BDA eine sachgerechte Handhabung der RPW 2013 unterstützen sowie die Verfahrenssicherheit für die Beteiligten erhöhen.
Der damit verbundene Wunsch ist eine breite Anwendung von Planungswettbewerben im privaten und öffentlichen Bereich zur Förderung der Baukultur und der Qualität in Architektur und Stadtplanung – einhergehend mit der besten Lösung für den Bauherrn.
In die Kommentierung sind Erfahrungen aus der Vorbereitung und Betreuung von Wettbewerbsverfahren sowie aus der Preisrichtertätigkeit der Autoren eingeflossen.
Die BDA-Broschüre Qualitätssicherung bei der Wettbewerbsbetreuung – Leitlinien für Wettbewerbsberater steht hier tut Verfügung.
Die BDA-Publikation Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 – Kommentierung und Handlungsempfehlungen steht hier zur Verfügung.
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flade@bda-bund.de
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