Das „Problem“ mit der Mineralwolle
Die Änderungen der Vorgaben für den Rückbau von Gebäuden haben dazu geführt, dass Mineralwolleabfälle als eigenständige Abfallfraktion anfallen.
Dabei hat sich nun herausgestellt, dass die bestehenden Regelungen für die Entsorgung dieses Abfallstroms in der Praxis nur sehr schwer bis gar nicht umsetzbar sind, da die Mineralwolleabfälle derzeit auf die gleiche Art entsorgt werden müssen wie asbesthaltige Abfälle. Nun ist aber Asbest etwas komplett anderes als Mineralwolle. Er ist erwiesenermaßen krebserregend, während Mineralwolle erwiesenermaßen unbedenklich ist. Entsorgt sollen jedoch beide mit der gleichen Schlüsselnummer (SN 31437 41 g) werden. So wird wertvoller Deponieraum verschwendet. An einem Recyclingprozess von gebrauchter Mineralwolle wird bereits wissenschaftlich geforscht und in ca. 3 Jahren wird es soweit sein, dass das Material entweder recycelt oder als Beimengung zu anderen Baustoffen wiederverwendet werden kann.
Die Sinnhaftigkeit der ministeriellen Verordnung, die nun die spätere Wiedergewinnung von Mineralwolle durch die Deponierung mit Asbestabfällen zusammen unmöglich macht, ist nicht ganz erklärbar. Das Vorgehen widerspricht auch dem europäischen Kreislaufwirtschaftspaket und dem Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft. Ist Österreich so anders als der Rest von Europa und können wir uns das leisten?
Kategorie: Magazin