EU-Richtlinie zu Pauschal- und Bausteinreisen

10. Dezember 2014 Mehr

 

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FV Hotellerie bleibt aktiv für die Anliegen der heimischen Betriebe

Aktueller Richtlinienvorschlag unter Zeitdruck entstanden – FV für Ausnahmeregelung bei Kombi-Angeboten

Wien (OTS/PWK877) – Im EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat wurde an diesem Donnerstag unter Zeitdruck ein Richtlinienvorschlag über Pauschal-und Bausteinreisen beschlossen. Die italienische Präsidentschaft hat in den letzten Wochen die Verhandlungen mit hohem Zeitdruck geführt, um eine allgemeine Ausrichtung des Rates noch unter ihrer per heuer zu Ende gehenden Präsidentschaft zu erreichen.

„Es ist bedauerlich, dass das Ziel einer besseren Rechtsetzung und der Vermeidung von regulatorischen Belastungen bei der Pauschalreise-Richtlinie dadurch verfehlt wurde“, so die stellvertretende Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, Susanne Kraus-Winkler.

Neue Richtlinie schafft weitere Kategorie der „Bausteinreise“
Die Richtlinie soll die geltende Pauschalreise-Richtlinie aus dem Jahr 1990 ersetzen, um – so die Kommission in ihrer Begründung des Vorschlages – den Änderungen am Reisemarkt, insbesondere im Hinblick auf den zunehmenden Vertrieb über das Internet, Rechnung zu tragen. Im Unterschied zur geltenden Richtlinie erfolgt nicht nur eine Erweiterung des Pauschalreisebegriffs, sondern es wird auch eine weitere Kategorie, nämlich jene der Bausteinreise, geschaffen. Die Vorgaben für Reiseveranstalter, wie etwa die vorvertraglichen Informationspflichten, werden entscheidend erweitert.

Kraus-Winkler kritisiert, dass sich ein konkreter Vorschlag des Fachverbandes, nämlich eine klare Ausnahme für übliche Kombinationsangebote der Hotellerie, nun doch nicht in der Richtlinie findet: „Auch Verbraucher gehen bei solchen Angeboten nicht vom Vorliegen einer Pauschalreise aus. Dass das Tourismusland Österreich aufgrund der Blockade des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz diese Ausnahme nicht unterstützen konnte, ist ein Schlag ins Gesicht für die heimische KMU-strukturierte Hotellerie“.

Überbordende Bestimmungen beseitigen, nicht ausbauen
Es sei bedauerlich, dass die Richtlinie im Rat in aller Hast beschlossen und nicht – wie von der Wirtschaft gefordert – besonnen weiter auf Ratsarbeitsgruppenebene verhandelt wurde. „Es sollte ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, überbordende und legistisch unausgegorene Bestimmungen abzuwenden bzw. diese vor einer Beschlussfassung ordentlich und nachhaltig zu diskutieren.“

Mit der Beschlussfassung im Rat ist die Richtlinie allerdings noch nicht endgültig verabschiedet. Dafür bedarf es noch der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, um eine gemeinsame Haltung beider Institutionen zu erreichen. „Wir werden auch im weiteren Rechtsetzungsverfahren die Anliegen des kleinstrukturierten österreichischen Hotel- und Gastgewerbes mit über 200.000 Arbeitsplätzen mit aller Kraft weiterverfolgen“, so Kraus-Winkler.

Fachverband Hotellerie

Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,05 Millionen Betten. Mit knapp 37 Millionen Ankünften und 133 Millionen Nächtigungen leistet die heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Höhe von rund 46,5 Milliarden Euro. Das sind 14,8 Prozent des BIP. (PM)

Text: APA OTS

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Kategorie: Nachrichten