Tag: nicht öffentlicher Wettbewerb

Vermengung von geladenem und nicht offenem Wettbewerb
Einen geladenen Wettbewerb zusätzlich noch als „nicht öffentlichen“ Wettbewerb zu veröffentlichen, führt zur Nichtigkeit des Wettbewerbsverfahrens.
Einen geladenen Wettbewerb zusätzlich noch als „nicht öffentlichen“ Wettbewerb zu veröffentlichen, führt zur Nichtigkeit des Wettbewerbsverfahrens.