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Sicherstellung bei Bauverträgen
Spätestens als Folge der Insolvenz der Alpine Bau GmbH sollte man als Auftragnehmer eines Bauprojektes vor dem Risiko einer Insolvenz seines Auftraggebers abgesichert sein, um nicht allenfalls mit seinem Auftraggeber unterzugehen. Sowohl die deutsche als auch die österreichische Rechtslage geben dem Bauunternehmer dafür das zwingende Recht auf Sicherstellung des Werklohnanspruchs in die Hand.