Tag: Wiener Bauordnung

Novelle der Wiener Bauordnung
Wien soll um das Jahr 2025 die zwei Millionen Marke Gesamtbevölkerung erreichen. Daher ist es kein Wunder, dass die Nachfrage am Wohnungsmarkt steigt. Gemäß § 6 Abs 6a Wiener Bauordnung ist nunmehr bei der Errichtung von Gebäuden im Gebiet des geförderten Wohnbaus, ein überwiegender Teil des Gebäudes für geförderte Wohnungen bereitzustellen.

Ein Bauwerk auf mehreren Liegenschaften?
Ein großes Thema ist die Erschließung von Bauflächen in Ballungszentren, um leistbaren Wohnraum zu schaffen. Da die Baurechtsgesetznovelle von 1990 modifiziert wurde, ist es seither jedem Grundeigentümer möglich, ein Baurecht an seiner Immobilie einzuräumen.