Tag: Instandsetzung

Bautechnik im Wandel – Gebäuderichtlinien
Ab 01.01.2021 müssen alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude sein. Bei öffentlichen Bauten müssen die EU-Gebäuderichtlinie 2010 schon mit 01.01.2019 eingehalten werden.
Ab 01.01.2021 müssen alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude sein. Bei öffentlichen Bauten müssen die EU-Gebäuderichtlinie 2010 schon mit 01.01.2019 eingehalten werden.