Ein „Pickerl“ für das Haus

8. Juni 2015 Mehr

 

Austrian Standards: Warum Sicherheit für Gebäude unerlässlich ist

In kaum einem anderen Bereich lässt sich so einfach eine Brücke zwischen Theorie und Praxis bauen wie in der Immobilienwirtschaft. Die ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“ bietet für Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden bzw. deren Verwaltungen einen praxisorientierten und strukturierten Leitfaden zur Erfüllung von umfangreichen Prüfpflichten. Pflichten, die Leben retten und im Schadensfall zur Klärung der Haftungsfrage beitragen können. 

 

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In Österreich gibt es laut Statistik Austria mehr als zwei Millionen Wohngebäude, die Raum für rund 4,5 Millionen Wohnungen schaffen. Während der gebotene Komfort und die aufzubringenden Kosten stetig steigen, wird das Thema Objektsicherheit stiefmütterlich behandelt. Besonders kritisch ist das dann, wenn Unglücksfälle geschehen, die vermeidbar gewesen wären. „Gefahrenpotentiale, wie z. B. beschädigte Handläufe im Stiegenhaus, kaputte Feuerlöscher, zerbrochene Fensterscheiben, lockere Dachziegel oder andere bauliche Mängel, lassen sich frühzeitig erkennen und sogar verhindern, wenn aktuelle Daten und Dokumentationen vorliegen. Diese Daten können nur mit Hilfe von regelmäßigen und vor allem strukturierten Überprüfungen gewonnen werden“, sagt Baumeister Wilhelm Zechner, Technischer Vorstand der Wiener Sozialbau AG.

Vier Fachbereiche der Objektsicherheit

Die ÖNORM B 1300 liefert nützliche Checklisten zur Prüfung der Objektsicherheit. Um das Regelwerk verständlich und für die unterschiedlichen Objekttypen anwendbar zu halten, wurde eine Gliederung in vier Fachbereiche vorgenommen: Technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren. Die Checklisten reichen von der Allgemeinbeleuchtung über Rauchgasanlagen bis hin zum Warmwasserverteilnetz.

Verantwortlichkeiten müssen geklärt sein

Nach gängiger Rechtsprechung zählt die regelmäßige Kontrolle eines Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen zu den Pflichten eines Hauseigentümers oder seines Verwalters. Neben Art und Ablauf der Prüfroutinen und -maßnahmen samt der zugehörigen Überprüfungszyklen empfiehlt die ÖNORM B 1300 auch die Benennung von Verantwortlichen für die Durchführung der Überprüfung. Darüber hinaus sind auch Sicherheitsbeauftragte und Aufgabenträger zu bestimmen.

Die Ergebnisse des Sicherheitschecks müssen vom Hausbesitzer dokumentiert werden. Es entsteht ein Gebäudebuch, mit dessen Hilfe nachgewiesen werden kann, dass die Hausverwaltung ihrer Pflicht zur Erhaltung der Sicherheit im Gebäude nachgekommen ist. „Durch die regelmäßige Routineprüfung ist eine frühzeitige Erkennung von Schäden und Mängeln möglich und dient langfristig der ordnungsgemäßen Erhaltung des Gebäudes“, erklärt Stefan Wagmeister, Deputy Director Standards Development. Art, Umfang und die Periode der jeweiligen Sichtkontrollen sind für jedes Objekt nach Prüfgegenstand und Prüfzyklen festzulegen. Die Norm empfiehlt hier eine jährliche Prüfung, deren Ergebnisse protokolliert und für zehn Jahre verwahrt werden sollten. Die Sichtkontrollen umfassen die regelmäßige Besichtigung der Anlage sowie aller sicherheitsrelevanten Elemente durch fachlich qualifizierte Personen, um Schäden festzustellen. Wird ein Schaden ersichtlich, sollte dieser umgehend gemeldet und je nach Schwere unverzüglich oder binnen eines angemessenen Zeitraumes behoben werden. Andernfalls kann der Eigentümer strafrechtlich belangt werden und verliert sogar seinen Versicherungsschutz.

 

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Seminarreihe von Austrian Standards gibt Einblick in Immobiliennormen

Um den vielfältigen Sicherheitsanforderungen in der täglichen Praxis gerecht zu werden, ist grundlegende Information über aktuell gültige Standards, deren Anwendung und Umsetzung sowie die Ableitung von Konsequenzen bei Schadensfällen unumgänglich. „Der Austausch mit den Normen-Anwendern in der Immobilienbranche ist uns sehr wichtig. Wir möchten über relevante Themen nicht nur informieren, sondern eine Brücke zur Praxis schlagen, da die Immobilienwirtschaft maßgeblich durch Standards geprägt wurde und geprägt wird“, betont Veronika Lang, Product Marketing Manager bei Austrian Standards und verantwortlich für die neue Seminarreihe Immo-Standards 4.0. Weiters sollen Trends und Neuerungen aus der Branche diskutiert werden. Heuer ist ein weiterer Termin zum Thema „Immobilien und Steuern“ geplant.

Der Startschuss zur Seminarreihe fällt am Dienstag, 16. Juni 2015: Unter dem Titel „Immobiliennormung – wozu?“ werden bei der ersten Informationsveranstaltung folgende für die Immobilenbranche relevanten Normen behandelt: ÖNORM B 1300 (Objektsicherheitsprüfungen von Wohngebäuden – Anmerkungen aus der Immobilienpraxis), ÖNORM B 1600 (Barrierefreies Planen & Bauen – Umsetzung, gesetzlicher Hintergrund und Verankerung in der Bauordnung) sowie die ÖNORM B 1802-3 (Liegenschaftsbewertung – Residualwertverfahren – Erfahrungen aus der Immobilienbewertung).

 

Seminartitel: „Immobiliennormung — wozu?“
Termin: 16.6.2015, 13 Uhr
Ort: Austrian Standards, Heinestraße 38, 1020 Wien
Um Anmeldung wird gebeten (Teilnehmerzahl begrenzt)

 

Text:  www.austrian-standards.at / Fotos: www.tuev.at

 

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Kategorie: Nachrichten, News