Tag: Bau & Recht
Naturalteilung durch Begründung von Wohnungseigentum
Naturalteilung - Steht eine Liegenschaft im Eigentum mehrerer schlichter Miteigentümer, kommt allen Miteigentümern der Besitz der gemeinschaftlichen Sache insgesamt zu. Diese Rechtslage birgt erhebliches Konfliktpotenzial in sich, insbesondere wenn sich die Miteigentümer nicht auf eine alle zufriedenstellende Benützungsregelung einigen können.
Fruchtgenussrecht, das Aus für die Teilungsklage?
Ist das Fruchtgenussrecht ein Aus im Falle einer Teilungsklage? Was sind Teilungshindernisse? Diese und weitere Fragen klärt Mag. Matthias Nödl in unserer Kolumne BAURECHT.
Wenn niemand für den Schaden haftet
Ein fehlerhaftes Produkt im Rahmen eines Bauvorhabens - wer haftet dafür? Herr Mag. Matthias Nödl erklärt in diesem Bericht die rechtliche Lage!
Ein Bauwerk auf mehreren Liegenschaften?
Ein großes Thema ist die Erschließung von Bauflächen in Ballungszentren, um leistbaren Wohnraum zu schaffen. Da die Baurechtsgesetznovelle von 1990 modifiziert wurde, ist es seither jedem Grundeigentümer möglich, ein Baurecht an seiner Immobilie einzuräumen.
Die Anfechtung in der Insolvenz
Architektur-Fachmagazin, Kolumne von Rechtsanwalt Mag. Matthias Nödl. Die Anfechtung in der Insolvenz.
Die gemeinnützige Bauvereinigung als Gesellschafterin
In Österreich lebt etwa jeder Sechste in einer, von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichteten bzw. verwalteten Wohnung. Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten also zu einem beachtlichen Wirtschaftsfaktor entwickelt – doch in welchem Ausmaß dürfen gemeinnützige Bauvereinigungen neben der Errichtung und Verwaltung von Wohnungen auch Beteiligungen an anderen Unternehmen halten?
Die Teilzeitnutzung von Immobilien
Bisweilen hat man die Bestimmungen des Teilzeitnutzungsgesetzes 2011 (TNG 2011) für totes Recht gehalten. Doch die Entwicklung des regionalen Grundverkehrs- und Raumordnungsrechts zum Thema Zweitwohnsitz insbesondere in touristisch genutzten Gebieten, verschafft diesem Gesetz zumindest in Österreich eine unerwartete Renaissance.
Die Mietpreisbremse: aktuelle Entwicklungen im Mietpreisrecht
In Deutschland wie auch in Österreich gibt es eine Diskussion, inwieweit der Gesetzgeber zugunsten der Wohnungsmieter eingreifen sollte, um den Mietpreis, vor allem bei Neuvermietungen, zu begrenzen. Hierzu hat die deutsche Bundesregierung jüngst einen Entwurf vorgelegt. Hintergrund sind Presseberichte über stark steigende Mieten in Ballungsgebieten, Gentrifizierung von Stadtvierteln mit einkommensschwächerer Bevölkerung und niedrigeren Mieten sowie das Verhalten von Investoren im Mietwohnungsmarkt. Dieses Thema wurde insbesondere aufgrund der Bundestagswahl in Deutschland im Herbst letzten Jahres ein öffentlichkeitswirksames Thema. Dies auch, weil es in Deutschland – anders als in Österreich – gegenwärtig keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen zur Bestimmung des Mietzinses bei Neuvermietungen gibt. Aber auch das aktuelle österreichische Regierungsprogramm sieht eine umfassende Wohnrechtsreform vor. Demnach soll das Mietrecht gerechter und transparenter gestaltet werden, insbesondere auch, was die Mietzinsbildung anlangt.
Sicherstellung bei Bauverträgen
Spätestens als Folge der Insolvenz der Alpine Bau GmbH sollte man als Auftragnehmer eines Bauprojektes vor dem Risiko einer Insolvenz seines Auftraggebers abgesichert sein, um nicht allenfalls mit seinem Auftraggeber unterzugehen. Sowohl die deutsche als auch die österreichische Rechtslage geben dem Bauunternehmer dafür das zwingende Recht auf Sicherstellung des Werklohnanspruchs in die Hand.